Die Krankenkassen mussten diese Beträge neu berechnen, weil der Gesetzgeber den Großhandelszuschlag in der Arzneimittelpreisverordnung verändert hat. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände aufmerksam.
Ob ein Medikament zuzahlungsfrei ist, steht immer aktuell im Internet unter www.aponet.de. Wenn nicht, kann sich jeder Patient bei der Rezepteinlösung ganz persönlich in der Apotheke nach einem zuzahlungsfreien Alternativpräparat erkundigen.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sind grundsätzlich zuzahlungsbefreit. Bei den Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises des Arzneimittels. Mindestens sind es 5 Euro und höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Arzneimittels zu entrichten.
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