Pfändung einer Internet-Domain
Das Finanzamt kann Ansprüche aus einem Internet-Domainvertrag pfänden.
Entsprechend urteilte das Finanzgericht Münster. Im verhandelten Fall ging es um einen säumigen Unternehmer. Das Finanzamt pfändete dessen Anspruch auf Aufrechterhaltung der Registrierung der Internet-Domain für seinen Onlineshop. Eine Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
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